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   BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96   

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https://dejure.org/1997,8144
BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96 (https://dejure.org/1997,8144)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.1997 - 2 BvR 470/96 (https://dejure.org/1997,8144)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 1997 - 2 BvR 470/96 (https://dejure.org/1997,8144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Gerichtlicher Rechtsschutz zur Überprüfung der Ermessensausübung der Vollstreckungsbehörde, hier bzgl der Überstellung eines ausländischen Strafgefangenen in sein Heimatland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren nach dem IRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96
    Stellt ein Gesetz die Vornahme oder das Unterlassen einer Maßnahme in das Ermessen der zuständigen Behörde, so greift die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, wenn das Entscheidungsprogramm des Gesetzes der Behörde aufgibt, bei der Ermessensausübung rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 15, 275 [281 f.]; - 27, 297 [305 ff.]; - 51, 176 [185 f.]).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 18. Juni 1997 (2 BvR 483/95 u. a.; beigefügter Umdruck S. 23 - 29) klargestellt, daß das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) und das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (ÜbStÜbK) ein Verfahren veranlassen, in dem die Grundrechtsposition des Verurteilten neben dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung zu berücksichtigen ist.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96
    Stellt ein Gesetz die Vornahme oder das Unterlassen einer Maßnahme in das Ermessen der zuständigen Behörde, so greift die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, wenn das Entscheidungsprogramm des Gesetzes der Behörde aufgibt, bei der Ermessensausübung rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 15, 275 [281 f.]; - 27, 297 [305 ff.]; - 51, 176 [185 f.]).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96
    Stellt ein Gesetz die Vornahme oder das Unterlassen einer Maßnahme in das Ermessen der zuständigen Behörde, so greift die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, wenn das Entscheidungsprogramm des Gesetzes der Behörde aufgibt, bei der Ermessensausübung rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 15, 275 [281 f.]; - 27, 297 [305 ff.]; - 51, 176 [185 f.]).
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