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BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Gerichtlicher Rechtsschutz zur Überprüfung der Ermessensausübung der Vollstreckungsbehörde, hier bzgl der Überstellung eines ausländischen Strafgefangenen in sein Heimatland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGGVG § 23; GG Art. 19 Abs. 4
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren nach dem IRG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 24.01.1996 - 2 VAs 2/96
- BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78
Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen …
Auszug aus BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96
Stellt ein Gesetz die Vornahme oder das Unterlassen einer Maßnahme in das Ermessen der zuständigen Behörde, so greift die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, wenn das Entscheidungsprogramm des Gesetzes der Behörde aufgibt, bei der Ermessensausübung rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 15, 275 [281 f.]; - 27, 297 [305 ff.]; - 51, 176 [185 f.]). - BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
Überstellung auf Wunsch
Auszug aus BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 18. Juni 1997 (2 BvR 483/95 u. a.; beigefügter Umdruck S. 23 - 29) klargestellt, daß das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) und das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (ÜbStÜbK) ein Verfahren veranlassen, in dem die Grundrechtsposition des Verurteilten neben dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung zu berücksichtigen ist. - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96
Stellt ein Gesetz die Vornahme oder das Unterlassen einer Maßnahme in das Ermessen der zuständigen Behörde, so greift die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, wenn das Entscheidungsprogramm des Gesetzes der Behörde aufgibt, bei der Ermessensausübung rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 15, 275 [281 f.]; - 27, 297 [305 ff.]; - 51, 176 [185 f.]). - BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
Auszug aus BVerfG, 14.09.1997 - 2 BvR 470/96
Stellt ein Gesetz die Vornahme oder das Unterlassen einer Maßnahme in das Ermessen der zuständigen Behörde, so greift die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, wenn das Entscheidungsprogramm des Gesetzes der Behörde aufgibt, bei der Ermessensausübung rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 15, 275 [281 f.]; - 27, 297 [305 ff.]; - 51, 176 [185 f.]).